Herr Professor Hennerkes, wie erleben Sie Töchter in Familienunternehmen?
HENNERKES Frauen sind ein Gewinn für jedes Unternehmen, weil sie Qualität mitbringen. Ich habe ausgesprochen gern mit ihnen zu tun. Aber in meiner Anfangsphase gab es die Möglichkeit dazu gar nicht.
Die längste Zeit ihrer Geschichte waren Familienunternehmen vor allem Männerunternehmen.
HENNERKES Das waren immer die gleichen Regelungen: Mit Erreichen des 25. Lebensjahres oder spätestens bei der Eheschließung hatten die Töchter zu verschwinden. Sie schieden gegen eine Abfindung zu Buchwerten – das sind die nominellen Werte aus der Bilanz, nicht die höheren Verkehrswerte wohlgemerkt – aus dem Unternehmen aus. Damit war die Sache beendet.
Für Töchter war kein Platz in der Firma.
HENNERKES Früher galt das Kronprinzenprinzip: Der älteste Sohn hatte die Firma zu übernehmen und dann das alleinige Sagen. Dafür hat der Patriarch gesorgt, der seine Macht ja auch nicht geteilt hatte. Der Kronprinz bekam dafür die Mehrheit der Anteile am Unternehmen, um sicherzugehen, dass ihn keiner überstimmen kann. Er war also doppelt privilegiert: Er hatte die Macht und das Vermögen geerbt. Dabei hat man nicht unbedingt auf Qualität und Eignung geachtet.
Wie und wann kam es zum Umschwung?
HENNERKES In den 80ern, als man anfing, stärker auf Qualität zu achten. Man merkte, welch großes Potenzial da verschwendet wird, und ungerecht war es zudem. Wir haben ja hier in Baden-Württemberg viele Beispiele toller Frauen, wie zum Beispiel die Frau Kärcher vom gleichnamigen Reinigungsgerätehersteller oder Brigitte Vöster-Alber, die Chefin von GEZE, einem in Deutschland führenden Unternehmen für Sicherheitstechnik. Spätestens da hat man festgestellt: Das ist ein Wahnsinn, die Töchter da hinauszukomplimentieren.
Nun bekam also die Tochter die Mehrheit der Anteile?
HENNERKES Nein, hier gibt es moderne Konstruktionen: So können GmbH-Anteile mit einem Mehrstimmrecht ausgestattet werden. Das erlaubt, Herrschaftsmacht und Beteiligungsvermögen voneinander zu trennen. Will die Familie beispielsweise den Sohn wertmäßig gleich hoch beteiligen wie die Tochter, Letzterer aber die Geschäftsführung übertragen, so gibt man beiden zwar einen Anteil in gleicher Höhe, die Tochter erhält jedoch 75 Prozent der Stimmrechte. Dazu treten andere Modelle wie die Familienstiftung. Sie erwirbt sämtliche Anteile des Unternehmens und hält diese treuhänderisch für die Familie. Die Stiftung bietet vielfältige Möglichkeiten, Eigentum und Herrschaftsmacht in ihren Organen (Vorstand und Aufsichtsrat) unter mehreren Familienangehörigen aufzuteilen.
„Frauen wollen führen, nicht herrschen“
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HBM Februar 2016
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