Von Cornelia Hegele-Raih
Als Business Judgment Rule (BJR) wird eine rechtliche Konstruktion bezeichnet, die dem US-amerikanischen Recht ähnelt. Die BJR stellt Geschäftsleiter (also Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte) unter genau bezeichneten Bedingungen haftungsfrei, obwohl die Geschäftsleiter bei Ausübung ihres Ermessens Fehlentscheidungen getroffen haben, die zu einem Schaden geführt haben. Sie ist durch das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) im Jahr 2005 in den Paragrafen 93 des Aktiengesetzes eingeführt worden, soll sinngemäß aber auch für alle anderen unternehmerischen Rechtsformen angewendet werden.
Wie sich unschwer erkennen lässt, sind diese Begriffe sehr schwierig auszulegen. Was diese Anforderungen konkret für Geschäftsleiter und Firmen bedeutet, schält sich nun erst im Einzelnen heraus. Wenn Geschäftsleiter die Anforderungen der BJR nicht beachten, setzen sie sich großen Haftungsrisiken aus, sie versäumen aber möglicherweise vor allem eine Chance, die Qualität ihrer Entscheidungen zu verbessern.
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