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zuletzt aktualisiert: 07. Mai 2009, 11:38 Uhr
Heft 7/2008: Kreativität

Was ist ...

Business Judgment Rule?

Von Cornelia Hegele-Raih

Als Business Judgment Rule (BJR) wird eine rechtliche Konstruktion bezeichnet, die dem US-amerikanischen Recht ähnelt. Die BJR stellt Geschäftsleiter (also Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte) unter genau bezeichneten Bedingungen haftungsfrei, obwohl die Geschäftsleiter bei Ausübung ihres Ermessens Fehlentscheidungen getroffen haben, die zu einem Schaden geführt haben. Sie ist durch das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) im Jahr 2005 in den Paragrafen 93 des Aktiengesetzes eingeführt worden, soll sinngemäß aber auch für alle anderen unternehmerischen Rechtsformen angewendet werden.

Schon vor der Änderung des Paragrafen 93 AktG war richterlich anerkannt, dass Geschäftsleitern ein weiter Handlungsspielraum zusteht. Die BJR definiert nun jedoch genauer, wann eine ausreichende Sorgfalt vorliegt, nämlich wenn sie: (1) eine unternehmerische Entscheidung (2) in gutem Glauben, (3) ohne Sonderinteressen und sachfremde Einflüsse (4) zum Wohle des Unternehmens (5) auf der Grundlage angemessener Information getroffen haben.

Wie sich unschwer erkennen lässt, sind diese Begriffe sehr schwierig auszulegen. Was diese Anforderungen konkret für Geschäftsleiter und Firmen bedeutet, schält sich nun erst im Einzelnen heraus. Wenn Geschäftsleiter die Anforderungen der BJR nicht beachten, setzen sie sich großen Haftungsrisiken aus, sie versäumen aber möglicherweise vor allem eine Chance, die Qualität ihrer Entscheidungen zu verbessern.