Von Britta Domke
Als das Deutsche Institut für Normung im Jahr 2002 Qualitätskriterien für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen definierte, war der Aufschrei groß: "Bürokratisierung", "viel zu kompliziert", "kontraproduktiv", "Klientelpolitik", schimpfte etwa die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Heute laufen - fast unbemerkt von der Öffentlichkeit - in knapp 10 Prozent aller Un-ternehmen Personalauswahlprozesse nach der DIN 33430 ab, noch einmal so viele Arbeitgeber planen dies für die Zukunft. Vor allem Konzerne, Personalberatungen und der öffentliche Dienst haben sich intern zur Einhaltung festgelegter Qualitätskriterien verpflichtet. Damit sollen teure Fehlbesetzungen vermieden werden; Bewerbern wird ein faires Auswahlverfahren garantiert.
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von Kevin Coyne, Patricia Gorman Clifford
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